Rechtsprechung
OLG Dresden, 01.08.2011 - 24 WF 588/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch des für zwei Angelegenheiten bestellten Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 158
Vergütung des für zwei Angelegenheiten bestellten Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind
Verfahrensgang
- AG Bautzen, 25.05.2011 - 12 F 1002/10
- OLG Dresden, 01.08.2011 - 24 WF 588/11
- BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10
Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im …
Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2011 - 24 WF 588/11
Der Verfahrensbeistand, der sowohl in einer Sorgerechts- als auch in der Umgangsrechtsangelegenheit bestellt worden ist, hat auch dann einen Anspruch, für beide Angelegenheiten nach § 158 FamFG vergütet zu werden, wenn das Amtsgericht diese in einem einzigen Ver-fahren behandelt hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011, XII ZB 486/10, FamRZ 2011, 467 und vom 17. November 2010, XII ZB 478/10, FamRZ 2011, 199).(Rn.9).Der Verfahrensbeistand, der sowohl in einer Sorgerechts- als auch in der Umgangsrechtsangelegenheit bestellt worden ist, hat auch dann einen Anspruch, für beide Angelegenheiten nach § 158 FamFG vergütet zu werden, wenn das Amtsgericht diese in einem einzigen Verfahren behandelt hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011, XII ZB 486/10, FamRZ 2011, 467 und vom 17. November 2010, XII ZB 478/10, FamRZ 2011, 199).(Rn.9).
- BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10
Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Parallele Bestellung in …
Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2011 - 24 WF 588/11
Der Verfahrensbeistand, der sowohl in einer Sorgerechts- als auch in der Umgangsrechtsangelegenheit bestellt worden ist, hat auch dann einen Anspruch, für beide Angelegenheiten nach § 158 FamFG vergütet zu werden, wenn das Amtsgericht diese in einem einzigen Ver-fahren behandelt hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011, XII ZB 486/10, FamRZ 2011, 467 und vom 17. November 2010, XII ZB 478/10, FamRZ 2011, 199).(Rn.9).Der Verfahrensbeistand, der sowohl in einer Sorgerechts- als auch in der Umgangsrechtsangelegenheit bestellt worden ist, hat auch dann einen Anspruch, für beide Angelegenheiten nach § 158 FamFG vergütet zu werden, wenn das Amtsgericht diese in einem einzigen Verfahren behandelt hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011, XII ZB 486/10, FamRZ 2011, 467 und vom 17. November 2010, XII ZB 478/10, FamRZ 2011, 199).(Rn.9).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 260/10
Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes …
Auszug aus OLG Dresden, 01.08.2011 - 24 WF 588/11
Von daher ist ihr - je Kind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.2010, Az: XII ZB 260/10, FamRZ 2010, 537) - ein Vergütungsanspruch von 550, 00 EUR gemäß § 158 Abs. 7 Satz 3 FamFG erwachsen.
- OLG Dresden, 27.05.2016 - 18 WF 1406/15
Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes bei Erstreckung der …
Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob sich der Verfahrensbeistand zur Begründung seiner Vergütungsansprüche auch auf vor seiner Bestellung ausgeführte Tätigkeiten berufen kann (bejaht von OLG Dresden, Beschluss vom 01.08.2011 - 24 WF 588/11; i. E. wegen der Bindungswirkung eines Beschlusses über die rückwirkende Bestellung auch: Senat, Beschluss vom 15.06.2015, 18 WF 1230/14, nicht veröffentlicht; OLG München, Beschluss vom 19.08.2015 - 11 WF 1028/15, FamRZ 2016, 160f.) in seiner Entscheidung vom 01.08.2012 (XII ZB 456/11) ausdrücklich offengelassen. - OLG Dresden, 19.06.2013 - 20 WF 573/13
Erweiterung des Aufgabenbereichs des Verfahrensbeistandes minderjähriger Kinder …
Aus Sicht des Senats spricht viel dafür, dass dies nicht so ist (a.A. im Ergebnis 24. Zivilsenat, Beschluss vom 01.08.2011, 24 WF 588/11).